Rechtsprechung
FG München, 26.03.2009 - 14 K 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Wiedereinsetzung bei langjähriger Erkrankung - Gerichtsbescheid wirkt als Urteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung nach Zustellung eines Gerichtsbescheids und Frist zum Vortrag der für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand notwendigen Tatsachen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56; FGO § 90a Abs. 2 S. 1; FGO § 121 S. 1
Unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung wegen Versäumung der Antragsfrist - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung wegen Versäumung der Antragsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.02.2002 - III R 12/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erkrankung; Anforderungen an den Inhalt …
Auszug aus FG München, 26.03.2009 - 14 K 12/09
Aus dem Vortrag der Klägerin lässt sich nur entnehmen, dass sie bereits seit 20 Jahren an Diabetes mellitus II leidet, nicht jedoch, dass sie infolgedessen nicht in der Lage war, einen (Prozess)-Vertreter zu informieren und zu bitten, gegen sie laufende Fristen zu wahren oder wenigstens rechtzeitig eine Verlängerung der Fristen zu beantragen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2002 III R 12/01, BFH/NV 2002, 794). - BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96
Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung
Auszug aus FG München, 26.03.2009 - 14 K 12/09
Da ein Antrag auf mündliche Verhandlung nicht fristgerecht gestellt worden ist, wirkt der Gerichtsbescheid als Urteil (§ 90a Abs. 3 1. Halbsatz i.V.m. § 121 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 70, m.w.N.). - FG München, 31.07.2008 - 14 K 1288/08
Antrag auf Wiedereinsetzung bei Krankheit
Auszug aus FG München, 26.03.2009 - 14 K 12/09
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Gerichtsbescheid vom 31. Juli 2008 (14 K 1288/08), die Finanzamts-Akten, die im Verfahren gewechselten Schriftsätze sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen. - BFH, 06.05.1986 - IX R 114/85
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer GbR als Bauherrengemeinschaft zur …
Auszug aus FG München, 26.03.2009 - 14 K 12/09
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt Krankheit nur dann einen Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar, wenn die Krankheit so schwer und unvermutet eintritt, dass der Betroffene dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen oder durch Dritte besorgen zu lassen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV1986, 620).
- FG Sachsen-Anhalt, 01.12.2010 - 3 K 1160/06
Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung - …
Für den Fall, dass im Urteil lediglich die Wirkung des Gerichtsbescheids als Urteil ausgesprochen wird, bedarf es keiner weiteren Kostenentscheidung im Urteil, da die Kostenentscheidung im Gerichtsbescheid, der als Urteil wirkt, bereits die gesamten Kosten des Verfahrens umfasst (so auch FG München Urteile vom 26. März 2009 14 K 12/09, juris; vom 23. Oktober 2007 6 K 3701/06, juris). - FG München, 11.10.2023 - 4 K 699/23
Folgen eines unzulässigen Antrags auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid
Für den Fall, dass im Urteil lediglich die Wirkung des Gerichtsbescheids als Urteil ausgesprochen wird, bedarf es keiner weiteren Kostenentscheidung im Urteil, da die Kostenentscheidung im Gerichtsbescheid, der als Urteil wirkt, bereits die gesamten Kosten des Verfahrens umfasst (vgl. Finanzgericht -FGMünchen, Urteile 23. Oktober 2007 6 K 3701/06, juris und vom 26. März 2009 14 K 12/09, juris; FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 1. Dezember 2010 3 K 1160/06, EFG 2011, 895).